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Die Jagdgenossenschaft Schmechten hat das Jagdrecht in der Schmechtener Jagd seit vielen Jahren an zwei Jäger verpachtet. Die jagen mit weiteren Jägern hauptsächlich auf Rehwild und Wildschweine, um einen dem Lebensraum entsprechenden Wildbestand zu erhalten. Niederwild wie Hasen und Rebhühner gibt es leider kaum noch, daher werden diese Wildarten nicht bejagt.

Insbesondere die Wildschweine aus den umgebenden Waldgebieten verursachen in der Landwirtschaft erhebliche Schäden, deshalb werden neben der Einzeljagd jährlich mehrere revierübergreifende Drückjagden mit den Nachbarjägern durchgeführt.

Die Jäger kümmern sich auch um verunfalltes Wild. Die Straßen nach Herste, Dringenberg und Gehrden sind Unfallschwerpunkte und das trotz der von den Jägern angebrachten Wildwarnreflektoren. 10-20 Wildunfälle pro Jahr sind in Schmechten die Regel. Dabei werden überwiegend Rehe, aber auch Wildscheine verletzt bzw. getötet.

Wir Jäger bitten Sie deshalb:

Vorsichtig zu fahren, besonders in den mit dem Verkehrsschild „Wildwechsel“ gekennzeichneten Bereichen, an Waldrändern und an Maisfeldern.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Wildunfall hatten?

Ruhe bewahren! Warnblinker anstellen, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern.
Im Falle von Verletzten: Erste Hilfe leisten und Krankenwagen (112) rufen.

Bitte verständigen Sie auch in jedem Fall die Polizei (110), nur die stellt eine Bescheinigung für die Versicherung aus, was die Jäger nicht mehr dürfen. Am Unfallort muss man dann gewartet werden, bis die Polizei eintrifft.

Die Polizei verständigt die zuständigen Jäger, die sich um die verunfallten Tiere kümmern. Ist das Tier verletzt und fluchtunfähig, sollte man das Tier nicht beunruhigen, stören oder sogar anfassen, da diese äußerst aggressiv reagieren können. Sie können dabei ernsthaft verletzt werden!

Falls ein Tier nach dem Unfall flüchtet, informieren Sie Polizei oder Jäger über Tierart und Fluchtrichtung. Die verletzten Tiere werden von den Jägern mit ausgebildeten Jagdhunden nachgesucht und erlöst.

Das verunfallte Wild darf nichtmitgenommen werden, das wäre Wilderei und ist strafbar.

Hat man einen Wildunfall ohne Schaden am KFZ und benötigt keine Bestätigung über den Wildunfall von der Polizei, sollte trotzdem aus Tierschutzgründen der Jagdausübungsberechtigte (Kontaktdaten
s.u.) informiert werden, damit das Tier nachgesucht werden kann und nicht unnötig leidet.

Die Jäger sind natürlich auch Ansprechpartner, wenn krankes Wild in der Natur beobachtet wird und bitten in solchen Fällen um Kontaktaufnahme und Information. Im Ort selbst darf von Jägern allerdings nicht geschossen oder gejagt werden, in solchen Fällen ist das Ordnungsamt bzw. die
Polizei der richtige Ansprechpartner.

Die Jägerschaft hat selbstverständlich ein großes Naturschutzanliegen, pachtet Flächen für den Naturschutz, hängt Nistkästen auf, sucht im Frühjahr vor der Mahd Wiesen nach Jungwild ab und versucht Rückzugsorte für Pflanzen und Tiere zu schaffen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ansprechpartner der Schmechtener Jäger ist Horst Spittka, Mobil: 0173/5725713.

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